- Sicherheit für Sie und Ihre Geschäftspartner
- Schutz vor Nichterfüllung der Pflichten
- Stärkung der Vertrauenswürdigkeit bei Geschäftspartnern
Bankgarantie mit Dokumentengeschäft
Eine Bankgarantie sichert vertraglich zugesagte Leistungen ab und sorgt so für einen reibungslosen internationalen Handel. Mit unseren Dokumentenakkreditiven geben Sie Ihren Geschäftspartnern im Außenhandel eine Sicherheit.
Unter einem Dokumentenakkreditiv versteht man die vertragliche Zusicherung einer Bank (der sog. Eröffnungsbank), auf Rechnung ihres Kunden (des Akkreditiv-Auftraggebers = Importeur) an einen Dritten (den Akkreditiv-Begünstigten = Exporteur) eine Leistung (z.B. Zahlung oder Akzeptierung eines Wechsels) zu erbringen oder durch eine Korrespondenzbank erbringen zu lassen, wenn die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt worden sind.
Die Eröffnungsbank haftet selbstschuldnerisch und abstrakt – Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Geschäft sind ihr nicht gestattet. Tritt eine andere Bank durch Abgabe einer sog. Akkreditivbestätigung der Verpflichtung der Eröffnungsbank bei, haftet sie dem Begünstigten zusätzlich für die Zahlung aus dem Akkreditiv.
Dokumentenakkreditive werden im internationalen Handel zur Sicherung und Durchführung der Zahlung vereinbart, sie werden üblicherweise unwiderruflich erstellt und den „Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten Akkreditive“ (ERA 600) der Internationalen Handelskammer, Paris.
Wir erstellen in Ihrem Auftrag eigene Akkreditive, avisieren Ihnen im Ausland zu Ihren Gunsten erstellte Akkreditive und beraten Sie bezüglich der Akkreditivbedingungen.
Über weitere Details informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Akkreditivbestätigung
Wenn Sie zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank Sicherheit wünschen, können Sie mit dem Importeur die Stellung eines bestätigten Akkreditivs vereinbaren und wir im Auftrag der eröffnenden Bank unter Umständen eine Bestätigung des Akkreditivs vornehmen. Sie erhalten dann neben den Zahlungsansprüchen gegen die eröffnende Bank auch solche gegen uns als bestätigende Bank und sichern sich somit auch gegen das Länderrisko ab.
Ankaufszusage
Oft beinhaltet die Akkreditiveröffnung keine Bestätigungsanweisung. Möchte der Exporteur trotzdem die Mithaftung seiner Hausbank, besteht die Möglichkeit einer "Ankaufszusage", (silent confirmation) welche in einem separaten Vertrag festgehalten wird. Diese ist praktisch dieselbe Verpflichtung wie eine Akkreditivbestätigung, nur dass die Akkreditivbank darüber nicht informiert wird.
Akkreditiv-Komplett-Service
Sie kümmern sich um Ihre Handelsgeschäfte und wir um die entsprechenden Formalitäten. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Spezialisten bei der Erstellung und Bestellung von akkreditivkonformen Dokumenten.
Leistungsumfang
- Fachgerechte Erstellung der benötigten Dokumente
- Abstimmung mit der entsprechenden Spedition und der Versicherungsgesellschaft
- Prüfung des Akkreditivtextes
- Unterstützung bei der Anpassung von Akkreditvänderungen
- Legalisierung bei IHK und Botschaften
- Überwachung der Zahlungseingänge
Sie haben Fragen zu Dokumentenakkreditiven? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.
Für Importeure
Sie haben mit Ihrem Geschäftspartner die Zahlungsbedingung Import-Inkasso vereinbart. Entsprechend dieser Vereinbarung erhalten wir von der Bank Ihres Partners die Dokumente. Die Aushändigung erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung oder Akzept.
Für Exporteure
In Ihrem Auftrag ziehen wir den Gegenwert von Export-Dokumenten oder Wechseln ein – entsprechend der zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Beachten Sie hierbei, dass Ihre Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG nicht für die Zahlung und/oder die Akzeptierung der Dokumente einsteht
- Sicherer als ein einfaches Zahlungsversprechen
- Ein guter Kompromiss, wenn der Importeur kein Akkreditiv wünscht
- Sichere Abwicklung dank einheitlicher Richtlinien für das Inkasso
- Der Importeur erhält bei Vereinbarung der richtigen Dokumente die Ware nur bei Zahlung
- Gegenfinanzierung eines akzeptierten Wechsels möglich
Gegenüber dem Akkreditiv hat das Inkasso für den Importeur den Vorteil, dass dadurch seine Bonität nicht belastet wird.
Sie haben Fragen zum Thema Dokumenteninkasso? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.
Bankgarantien sind aus dem internationalen Wirtschaftsverkehr nicht mehr wegzudenken.
Für die Geschäftspartner ist es oft schwierig, Bonität und Leistungsfähigkeit der anderen Seite zu beurteilen. In Form von direkten oder indirekten Bankgarantien können zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Vermeidung finanzieller Nachteile vereinbart werden.
Die ausstellende Bank legt ein Zahlungsversprechen an den Begünstigten heraus, auf erste schriftliche Anforderung eine in der Garantie erwähnte Leistung zu erbringen. Die Abstraktheit der Garantie lässt Einwendungen aus dem Grundgeschäft nicht zu.
Ob Teilsicherung oder Deckung des gesamten Auftragsablaufes: Garantien bieten sich für jede Phase an.
Übersicht der Garantiearten
Garantieart | Verwendung | Auftraggeber | Begünstigter |
Bietungsgarantie (bid bond) |
Bei internationalen Ausschreibungen (in der Regel indirekte Garantie) über ein bis fünf Prozent des Angebotsbetrages üblich | Exporteur | Importeur |
An- oder Vorauszahlungsgarantie (advance payment guarantee) | Garantie für die vom Käufer zu leistende Anzahlung oder Vorauszahlung über die Sicherung der Rückzahlung bei Nichterbringung der Leistung (Lieferung der Ware) in Höhe des Anzahlungs-/ Vorauszahlungsbetrages | Exporteur | Importeur |
Vertragserfüllungs-Garantie (performance guarantee) | Liefer- und Leistungsgarantie, üblicherweise in Höhe von 10 bis 15 Prozent des Auftragsbetrages | Exporteur | Importeur |
Gewährleistungsgarantie (warranty guarantee) | Sicherheit für der vertraglichen Gewährleistungspflichten bis zehn Prozent des Auftragswertes | Exporteur | Importeur |
Zahlungsgarantie (payment guarantee) | Sicherung der Zahlung des Vertragsgegenwertes bis zu 100 Prozent der Vertragssumme | Exporteur | Importeur |