- Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Anreiz zur Eingeninitiative
- Tariflich festgelegte Umsetzung
Apotheker-Rente
Sie sind Apotheker und sind selbstständig? Mit der ApothekenRente profitieren Sie gleich mehrfach.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Sie erfüllen Ihre Informationspflicht aus dem Tarifvertrag
- Sie setzen mit einem attraktiven Produkt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter um
- Sie entscheiden sich für ein garantiert tarifvertragskonformes Angebot
- Sie erhalten eine verwaltungsarme, einfache Lösung in Form einer Direktversicherung
- Sie verfügen über ein starkes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung
- Sie bieten Ihren Beschäftigten einen Anreiz zur zusätzlichen Eigeninitiative für die Altersvorsorge
- Ihre Mitarbeiter profitieren von den Konditionen eines Gruppenvertrags
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
Als Angestellte/r der Apothekenbranche oder wenn Sie sich in einer pharmazeutisch-kaufmännischen Ausbildung befinden, profitieren Sie in vielerlei Hinsicht von der ApothekenRente:
- Sie erhalten günstige Konditionen eines speziell ausgehandelten Gruppenvertrags
- Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten zusätzlich Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber
- Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter)
- Sie erhalten die Garantie, dass Ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind
- Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist
- Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung
Details
- Die R+V Lebensversicherung AG bietet federführend gemeinsam mit der Condor Lebensversicherungs-AG ein betriebliches Altersvorsorgeprodukt für Mitarbeiter von Apotheken an
- Die ApothekenRente ist die einzige von den Tarifparteien empfohlene Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge
- Der "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten" ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten und verpflichtet jeden tarifgebundenen Apotheker, seine Mitarbeiter über die Inhalte des Tarifvertrags und damit auch über die ApothekenRente zu informieren
- Erstmals werden mit dem Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ein Arbeitgeberbetrag und -zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge tariflich umgesetzt
Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags zur ApothekenRente hängt von der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters ab:
Wöchentliche Arbeitszeit | Monatlicher Beitrag |
bis zu 10 Std./Woche sowie Auszubildende nach der Probezeit |
10,00 Euro |
mehr als 10 Std./Woche |
15,00 Euro |
mehr als 20 Std./Woche | 22,50 Euro |
mehr als 30 Std./Woche | 27,50 Euro |
- Als Angestellte können Sie sich freiwillig für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie nochmals einen Arbeitgeberzuschuss von 20% auf den freiwillig gewählten Betrag – ein weiterer Vorteil!
- Als Arbeitgeber geben Sie mit dem Arbeitgeber-Zuschuss Ihre Sozialversicherungs-
ersparnisse bei der Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter weiter. Dadurch positionieren Sie sich als besonders attraktiver Arbeitgeber.