Tagesgeldkonto

Mit dem VR-Flex-Konto flexibel bleiben und spontan über Geld verfügen

In vielen Lebenssituation wird kurzfristig Geld benötigt: Beispielsweise als Reserve falls mal wieder die Waschmaschine und der Kühlschrank gleichzeitig kaputt gehen oder beim Autokauf. Damit Sie Ihr Geld sicher parken und gleichzeitig sofort darüber verfügen können, ist ein Tagesgeldkonto wie unser VR-Flex-Konto eine mögliche Anlageform.

Um Geld anzulegen und zu sparen ist es grundsätzlich sinnvoll, den gewünschten Betrag auf einem separaten Konto aufzubewahren. Nur dann ist sichergestellt, dass der Überschuss nicht ausgegeben wird. Da der aktuelle Zinssatz nicht ausreicht, um die Inflation auszugleichen bieten wir Ihnen eher andere Anlageformen an Ihr Geld nachhaltig zu vermehren.

Ihre Vorteile

  • Guthaben täglich verfügbar
  • Kostenlose Kontoführung
  • Kostenloser elektronischer Kontoauszug
  • Online-Banking für Umbuchungen über Ihr Girokonto und Kontostand-Abfragen


Als Voraussetzung für den Abschluss eines Tagesgeldkontos ist ein laufendes Girokonto bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh erforderlich. Die Tagesgeldkontoeröffnung ist maximal für ein Konto pro Privatperson ab dem 18. Lebensjahr mit dem Wohnsitz in Deutschland möglich. In 1 bis 2 Werktagen ist Ihre Aktivierung im OnlineBanking für Sie sichtbar.

Konditionen VR-Flex-Konto

ab 1,00 EUR 0,20 % (pro Jahr)
ab 10.000 EUR
0,25 % (pro Jahr)
ab 25.000 EUR
0,35 % (pro Jahr)
ab 50.000 EUR 0,45 % (pro Jahr)
ab 125.000 EUR 0,80 % (pro Jahr)

Konditionen Stand Juli 2023. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Für welche Zwecke eignet sich ein Tagesgeldkonto?

Geeignet, wenn Sie...

  • Geldbeträge von Ihren Einnahmen/Ausgaben getrennt aufbewahren möchten
  • Geld kurzzeitig parken möchten
  • Über Ihr Geld flexibel verfügen möchten

NICHT geeignet, wenn Sie...

  • Die Inflation mit einer Geldanlage ausgleichen möchten
  • Zeitgemäß und modern anlegen möchten

Wir beraten Sie gerne zu alternativen Geldanlageoptionen

Um die passende Anlageform für Sie zu finden, bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung. Dabei stehen Ihre individuellen finanziellen Möglichkeiten und Ziele im Mittelpunkt.

Wir empfehlen Ihnen daher ein persönliches Beratungsgespräch in einer unserer Geschäftsstellen, damit wir gemeinsam mit Ihnen passgenaue Anlageformen mit vertretbaren Risiken ermitteln können.

Häufige Fragen zum Tagesgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das VR-Flex-Konto kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld als VR-Flex-Konto anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Wann bekomme ich meine Zinsen?

Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

Wie kann ich das VR-Flex-Konto abschließen?

Als Kunde der Volksbank Bielefeld-Gütersloh eröffnen Sie mit einem einfachen Anruf in wenigen Minuten Ihr neues  VR-Flex-Konto.

Sie interessieren sich als Neukunde für unser VR-Flex-Konto?

Das freut uns sehr. Bitte denken Sie daran, dass Sie für ein VR-Flex-Konto im folgenden Prozess auch ein Girokonto der Volksbank Bielefeld-Gütersloh eröffnen. Am Ende des Prozesses benötigen wir noch einen Nachweis Ihrer Identität. Dies führen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Video-Ident-Verfahren durch.

Für Fragen sprechen Sie gern Ihren Berater an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Gibt es auch ein Tagesgeldkonto für Firmenkunden?

Auch für unsere Firmenkunden bieten wir ein Tagesgeldkonto an. Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt zu uns auf. Gleich hier Termin vereinbaren...