Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung

Jetzt schnell und einfach online zustimmen

Als Genossenschaftsbank kennen Sie uns als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele Kund:innen begleiten wir seit vielen Jahren. Darüber freuen wir uns sehr. Klar, dass sich mit der Zeit die Bedingungen in der Geschäftsbeziehung manchmal ändern. Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Preisen und Sonderbedingungen die ausdrückliche Zustimmung von Kund:innen einholen müssen. Das vor dem Urteil rechtskonforme Vorgehen, wonach Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen nicht widersprechen, ist nicht mehr gültig.

Zustimmung erneuern

Um sicher zu sein, dass Sie die aktuellen Entgelte und Leistungen kennen, vereinbaren wir diese auf Grundlage unseres aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses noch einmal neu mit Ihnen.

Daher: Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsinhalten der neuen Geschäftsbedingungen einschließlich der aktuellen Preise und zum Wechsel Ihres Girokontos in eines der neuen Kontomodelle.

Ein entsprechendes Schreiben hierzu haben Sie bereits von uns erhalten. Sollten Sie das Schreiben gerade nicht zur Hand haben, stellen wir Ihnen die Übersicht hier noch einmal zur Verfügung.

Jetzt hier online den neuen AGBs zustimmen.

So haben Sie einen einfachen und transparenten Überblick über Ihre gültigen Preise und Konditionen und wir eine gute und rechtssichere Grundlage, um auch weiterhin mit all unseren Leistungen und Services für Sie da zu sein.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Kontomodelle so individuell wie Sie

Mit unseren neuen drei Kontomodellen bieten wir Ihnen einen idealen Wegbegleiter für Ihre Kontoführung. Dabei können Sie sich flexibel Ihr Konto aus den einzelnen Bestandteilen zusammenstellen und zahlen auch nur das, was Ihnen wichtig ist!

Ihr Wunschkonto können Sie ganz einfach unten in der Online-Zustimmung auswählen und gleich eröffnen. 

SMART Konto für flexibles und nachhaltiges Onlinebanking

SMART Konto

Für flexibles und nachhaltiges Onlinebanking: Entspannt online und einfach nachhaltig.

Konto-Hightlights

  • Online-Banking und ePostfach
  • Überweisungen in Echtzeit
  • Besonders nachhaltig durch papierlose Prozess

 

Ihnen sagt dieses Konto zu? Wählen Sie es ganz bequem während der Online-Zustimmung aus.

PLUS Konto für mehr Service und persönliche Nähe

PLUS Konto

Für mehr Service und persönliche Nähe: Immer erreichbar und immer in meiner Nähe.

Konto-Highlights

  • Preisvorteile für Vor-Ort-Services
  • Persönlicher Service am Schalter
  • Online-Banking möglich

 

Ihnen sagt dieses Konto zu? Wählen Sie es ganz bequem während der Online-Zustimmung aus.

INKLUSIVE Konto für kompromisslosen Komfort ohne Abstriche

INKLUSIVE Konto

Für kompromisslosen Komfort ohne Abstriche: Voller Service mit Komfort ohne Abenteuer.

Konto-Highlights

  • OnlineBanking und ePostfach
  • Kontoauszugsdrucker und Überweisungsterminal
  • Kreditkarte mit Versicherungsleistungen


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Jetzt schnell und einfach online zustimmen

So einfach geht's! Folgen Sie den einzelnen Schritten und beginnen Sie zunächst mit der Eingabe Ihres Codes aus dem erhaltenen Anschreiben.

Bitte achten Sie auf Groß- und Kleinschreibung. Geben Sie das Geburtsdatum bitte ohne Leerzeichen ein.

Laden Sie im letzten Schritt das PDF der aktuellen Vertragsinhalte der neuen Geschäftsbedingungen herunter und speichern Sie diese. Fertig!

Antworten auf Ihre Fragen

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB der Volksbanken (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbank Bielefeld-Gütersloh auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kund:innen über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken brauchen daher jetzt von ihren Kund:innen eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 die beklagte Bank nach Maßgabe der in zweiter Instanz gestellten Anträge verurteilt und somit entschieden, dass die Klausel, wonach Banken von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, als unangemessen erklärt. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Mit dem Anschreiben, welches Sie von uns per Post erhalten haben, können Sie die Zustimmung auf dieser Webseite durchführen.

In dem Brief haben wir Ihnen den Zeitpunkt bekannt gegeben, ab wann die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte mit Ausnahme des Wechsels in die neuen Girokontomodelle nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungs­prozess ist für ungültig erklärt worden.

Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit auf dieser Webseite durchführen. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Volksbank Bielefeld-Gütersloh stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kund:innen zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Wir sind für Sie da!


Für eventuelle Fragen zu diesem Thema haben wir eine Hotline in unserem KundenDialogCenter eingerichtet.

Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr

Telefon 0521 544-2626

oder schriftlich per E-Mail über das Kontaktformular

Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen zur Verfügung.