Stand 23.07.2020

Wir setzen uns für die regionale Wirtschaft ein

Mit der Ausbreitung des Coronavirus sind wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen verbunden. Die Bundes- und Landesregierung beabsichtigt diese so gering wie möglich zu halten.  

Aber auch wir, die Volksbank Bielefeld-Gütersloh, wollen unseren Teil dazu beitragen umso zu verhindern, dass Unternehmen und Selbstständige durch die derzeitige Situation in die Insolvenz geraten und Arbeitsplätze verloren gehen.

Die Bundes- und die Landesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft mit Sofortmaßnahmen. Wir sind mit großem Engagement und Einsatzbereitschaft für Sie da und möchten Ihnen mit dieser Aufstellung in den unterschiedlichen Situationen helfen.

Ermittlung Ihres Unterstützungsbedarfs

Was brauchen Sie dafür

Damit wir auch in Ihrem Sinne zügig den richtigen Bedarf für unterstützende Maßnahmen ermitteln können, benötigen wir Ihre Liquiditätsplanung für 2020. Schätzen Sie für Ihr Unternehmen im ersten Schritt die Auswirkungen der Corona-Krise ein und berücksichtigen dabei sowohl Ihre Erlöse und Einnahmen als auch Ihre Ausgaben.
Diese können sein:

  • Material und Wareneinkauf
  • Personalkosten incl. eigener Entnahmen
  • Raumkosten, wie Miete und Energie
  • Steuern, Darlehenstilgung, Zinsen und sonstiges Verpflichtungen
     

Sprechen Sie zudem mit Ihrem Steuerberater, denn für unser Gespräch sind folgende Unterlagen zwingend notwendig:

  • Liquiditätsplanung oder eine plausible Herleitung des Liquiditätsbedarfs in Bezug auf die aktuellen Situation
  • BWA 12/2019 und die aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste
  • Selbstauskunft
  • Aktuellste Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Diese Unterlagen nicht nur für das antragstellende Unternehmen, sondern auch für die verbundenen Unternehmen.

Das können Sie selbst direkt tun

Beantragung von Kurzarbeit beim Arbeitsamt

In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten:

  • Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen
  • behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass Sie Ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen.

Die Bundesregierung hat aktuell die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

  • Bereits wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeit beantragt werden
  • Diese Erleichterung wird rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Wichtig ist, dass Sie die Kurzarbeit im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
  • Das kann auch online erfolgen und setzt eine Registrierung auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Zwecks Verbesserung der Liquiditätssituation können Sie erste Maßnahmen einleiten.

Optimierung Working Capital

  • Abbau von Ladenhütern/ Reduzierung Warenbestand
  • Stornierung von offenen Bestellungen
  • Verhandlung neuer Zahlungsziele
  • konsequentes Forderungsmanagement

Kostenpositionen überarbeiten:

  • Arbeitszeitregelung/ Kurzarbeitergeld
  • Überprüfung von Sachkosten
  • Absprachen mit dem Vermieter

 

Steuererleichterungen

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen der Finanzverwaltung NRW 


Maßnahmenpaket der Bundes- und Landesregierung

Im folgenden finden Sie die notwendigen Informationen zu den bereits von der Bundes- und Landesregierung auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen

Zusammenfassung der Landesregierung NRW des Maßnahmenpaketes der Bundes- und Landesregierung NRW  


Neu: Bundesprogramm "Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen".

Zielgruppe des neuen Bundesprogramms sind kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die Ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Anträge können hierbei zur Bezuschussung von Fixkosten für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden.  

Soforthilfe des Bundes


Die finanzielle Soforthilfe (Zuschüsse) für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe (bis zu 10 Beschäftigte) umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen, wenn die Selbständigen durch die Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Mittel sollen die laufenden Betriebskosten - insbesondere Miet- und Pachtkosten - decken.


Die Beantragung ist Ländersache und erfolgt über die zuständigen Bezirksregierungen ausschließlich mit einem Online-Antrag.

Die Beantragung soll vom Unternehmer selbst durchgeführt werden. Die Freischaltung erfolgt ab Freitag, dem 27.03.2020.

Damit Sie für Ihr Unternehmen alle Antragsunterlagen schnell parat haben können Sie auf der folgende Internetseite alle Informationen vorab einsehen, sodass mit Freischaltung eine sofortige, vollständige Einreichung Ihres Antrags gewährleistet ist.


Die Bearbeitung wird nach dem Windhundprinzip erfolgen, sodass eine schnelle und frühe Einreichung sinnvoll ist.


KfW

Die KfW unterstützt Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schwirigkeiten geraten sind mit Krediten für Investitionen und Betriebsmittel, allerdings nicht mit Zuschüssen.  

Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit ist zu 100% durch die Garantie des Bundes abgesichert und kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden.

Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.


Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmer und Freiberufler, wenn diese keine ausreichenden Sicherheiten stellen können.

Zur Antragsstellung der ExpressBürgschaft bzw. der klassischen Bürgschaft wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.


NRW.BANK

Die NRW.BANK. unterstütz mit einem Universalkredit mit dem schnell und unbürokratisch Liquiditätsengpässe überbrückt, Betriebsmittel finanziert und Investitionen getätigt werden können.

Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.


Weitere Hotlines

Für Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh

Die pro Wirtschaft GT hat als erste Orientierungshilfe für Gewerbetreibende und Freiberufler für Erstanfragen zur Corona-Thematik eine Servicehotline eingerichtet.
Sie erreichen die Servicehotline unter der Telefonnummer 05241 851409 oder 05241 851023. Die Servicehotline ist werktags von 8 bis 17 Uhr freigeschaltet.

Für Unternehmen aus Bielefeld

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Selbstständige aus Bielefeld hat die WEGE (Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld) unter folgendem Link zusammengestellt: